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Ausgleichszahlungen kein Arbeitslohn

Leistet ein Arbeitgeber beim Wechsel zu einer anderen umlagefinanzierten Zusatzversorgungskasse Sonderzahlungen zum Ausgleich einer versicherungsmathematischen Deckungslücke, so unterliegen diese Ausgleichszahlungen nicht der Lohnsteuer.

BFH, Urteil vom 14. September 2005 - VI R 148/98

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