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Sanierungsgelder an Versorgungskasse nicht lohnsteuerpflichtig

Die von den Arbeitgebern an die Zusatzversorgungskassen im Rahmen des Systemswechsels zu zahlenden Sanierungsgelder sind kein steuerpflichtiger Arbeitslohn. Es wurde Revision eingelegt.

FG Köln, Urteil vom 03. Juni 2004 - 15 K 802/03; Revision beim BFH: VI R 32/04

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