|
Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseHome-Office Zusatzvereinbarung gesondert kündbar Da sich eine Zusatzvereinbarung zum Home-Office nur auf den Ort der Arbeitsleistung (die eigene Wohnung) bezieht, wird mit der in den Zusatzvereinbarungen üblicherweise vereinbarten eigenständigen Kündbarkeit kein zwingender Kündigungsschutz umgangen. LAG Hamm, Urteil v. 16.3.2023 - 18 Sa 832/22 (rkr.). |
© 2002 - 2024 RA StB von Holt, Bonn | 25.03.2024 |