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Entlohnte mitgliedschaftliche Arbeitspflichten sollen dem Arbeitsschutzrecht unterliegen

Die Begründung vereinsrechtlicher Arbeitspflichten soll nach dem Urteil nicht zur Umgehung zwingender arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften führen können, obwohl die Vereinsmitglieder in ihrer Eigenschaft als Mitglieder zugleich die Funktion als Arbeitgeber wahrnehmen und über die sie selbst betreffende Entgeltordnung abstimmen. Daher sollen von der Mitgliederversammlung beschlossene Entgeltkürzungen, die einen Teil der Vereinsmitglieder betreffen, den Anforderungen einer Änderungskündigung unterliegen.

OLG Schleswig-Holstein, Urteil v. 15.02.2023 - 9 U 127/22.

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