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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseKein Abzug von Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit Die Aufwendungen eines für umfangreiche ehrenamtliche Tätigkeiten genutzten häuslichen Arbeitszimmers sind steuerlich nicht abziehbar. BFH, Beschluss vom 19. Juli 2005 – VI B 175/04 |
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