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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseZivildienstverwaltung ist regelmäßig Zweckbetrieb Da ein Zweckbetrieb auch organisationsübergreifend geführt werden kann, ist die Zivildienstverwaltung für andere gemeinnützige Organisationen mit gleichen Satzungszwecken ein Zweckbetrieb nach § 65 AO. BFH, Urteil vom 23. Juli 2009 - V R 93/07 |
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