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Geschäftsführer kann sich nicht auf Unkenntnis berufen

Der GmbH-Geschäftsführer kann sich gegenüber der Haftungsinanspruchnahme nicht darauf berufen, dass er aufgrund seiner persönlichen Fähigkeiten nicht in der Lage gewesen sei, den Aufgaben eines Geschäftsführers nachzukommen. Wer den Anforderungen an einen gewissenhaften Geschäftsführer nicht entsprechen kann, muss von der Übernahme der Geschäftsführung absehen oder das Amt niederlegen.

BFH, Beschluss v. 15.11.2022 - VII R 23/19.

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