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Treuwidrig handelndes Aufsichtsratsmitglied abrufbar

Ein Aufsichtsratsmitglied kann bei schwerwiegender Störung des Vertrauensverhältnisses innerhalb des Aufsichtsrats mit sofortiger Wirkung abberufen werden.

OLG Köln, Beschluss v. 29.08.2019 - 18 Wx 9/19.

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