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Unwirksamer Geschäftsführervertrag jederzeit kündbar

Ein unwirksamer Anstellungsvertrag eines GmbH-Geschäftsführers ist für die Dauer der Geschäftsführungstätigkeit als wirksam zu behandeln, aber kann grundsätzlich jederzeit für die Zukunft auch ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes aufgelöst werden.

BGH, Urteil v. 20.08.2019 - ZR 121/16.

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