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Spendenrecht (11 - 20)
Aufwandsspende nur bei ernsthafter Erstattungsabsprache
Keine Aufwandsspende in Höhe steuerlicher Pauschbeträge
Sachspendenabzug nur bei exakter Bezeichnung der Sache
Kunstobjekte dürfen oft zum Marktwert angesetzt werden
Spendenbescheinigungen nur bei Sonderformen des Crowdfunding
Fehlerhaftes Ausstellungsdatum schadet nicht
Vereinfachungen für elektronisch erstellte Spendenbescheinigungen
Kein Spendenabzug bei Spende in Erfüllung einer Schenkungsauflage
Einfachere Anerkennung von Aufwandsspenden
Freiwillige Spende kann bei Insolvenz zurückgefordert werden
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