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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseFinanzamt an großzügigere Vorjahresbeurteilung nicht gebunden Nach dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung führt eine vergleichs¬weise großzügigere Handhabung in früheren Veranlagungszeiträumen zu keiner Bindung bei künftigen Steuerveranlagungen. BFH, Beschluss vom 14. Februar 2006 - III B 143/05 |
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