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Verpflichtung zur elektronischen Umsatzsteuer-/ Lohnsteueranmeldung

Auch alle steuerbegünstigten Organisationen sind uneingeschränkt zur elektronischen Abgabe der Steuererklärungen für Zeiträume ab dem 01. Januar 2005 verpflichtet. Das dazu notwendige Programm steht unter www.elsterformular.de kostenlos zur Verfügung. Ausnahmen kann das zuständige Finanzamt in besonderen Fällen zulassen.

BMF, Schreiben vom 29. November 2004 - IV A 6 - S 7340 - 37/04

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