|
Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseKeine Eintragung eines Vereins mit gesetzeswidrigen Zielen Ein Verein mit der satzungsmäßigen Tätigkeit, unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen durch Studierende unter Anleitung beruflich vorgebildeter und erfahrener Praktiker für Studenten zu erbringen ("Tax Law Clinic"), kann wegen Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz nicht in das Vereinsregister eingetragen werden. BGH, Beschluss v. 28.3.2023 - II ZB 11/22. |
© 2002 - 2024 RA StB von Holt, Bonn | 25.03.2024 |