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Ausschluss eines NPD-Mitglieds verfassungsmäßig

Ein Verein kann grundsätzlich Bedingungen für den Fortbestand und den Ausschluss der Mitglieder durch die Vereinssatzung festlegen. Zielt ein privater Amateur-Breitensportverein mit seiner Satzung ausdrücklich auf eine Orientierung an der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und tritt extremistischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Bestrebungen entgegen, ist die Ablehnung von Mitgliedern, die rassistischen und extremistischen Organisationen angehören und sich zu diesen Grundsätzen gerade nicht bekennen, sachlich begründet. Auch die ausdrückliche Benennung der 'NPD und ihre Landesverbände' als extremistische Organisation, deren Mitglieder nicht Mitglied des Vereins werden können, ist eine zulässige Satzungsregelung.

BVerfG, Beschluss v. 2.2.2023 - 1 BvR 187/21.

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