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Rechtsformzusatz (z.B. e.V.) überall angeben

Bei der gesamten Außenkommunikation (Homepage, Werbebroschüren, Informationsschriften, e-Mails, Briefen etc.) muss die Rechtsform zur Vermeidung kostenpflichtiger Abmahnungen angegeben werden.

BGH, Urteil vom 18. April 2013 - I ZR 180/12

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