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Gründung und Ausstattung
Mindestmitgliederzahl bei Gründung (7 Personen)
kein "Gründungskapital" erforderlich
Mindestinhalt der Satzung:
Name
Sitz
gemeinnütziger Zweck
Art der Satzungszweckverwirklichung
Selbstlosigkeit, Ausschließlichkeit,
Unmittelbarkeit
Registereintragung
Bildung des Vorstandes
Einberufung der Mitgliederversammlung
Beurkundung von Beschlüssen
Vereinsbeitritt /-austritt
Beitragspflichten
Auflösung
erhebliche Spielräume bei der weiteren Satzungsgestaltung
z. B. weitere Organe, Art und Aufgaben der Organe,
Zustimmungsvorbehalte
Berufung eines ehren-/ neben- oder hauptamtlichen Vorstandes (je
nach Satzung) vor Anmeldung des Vereins bei dem Vereinsregister
Unterschrift unter dem Eintragungsantrag bedarf notarieller Beglaubigung
Eintragung im Vereinsregister
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Betriebsführung
Verein darf keinen wirtschaftlichen Zweck verfolgen
Betriebsführungen sind nur im Rahmen des sog.
Nebenzweckprivilegs zulässig
Vorstand führt die Vereinsgeschäfte
er ist erheblichen persönlichen Haftungsrisiken
ausgesetzt
Weisungsbefugnis der Mitgliederversammlung
je nach Satzung und Situation begrenzt
Buchführung / Bilanzierung / Prüfung nur bei umfangreicher
Betriebstätigkeit
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Steuerbegünstigung
selbstlose, ausschließliche und unmittelbare Förderung
des Allgemeinwohls
Erfüllung der spezifischen gemeinnützigkeitsrechtlichen
Satzungsanforderungen
Zuwendungen an andere steuerbegünstigte Organisationen begrenzt zulässig
umsatzsteuerliche Organschaft mit Tochtergesellschaft möglich