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Firma
Grundsatz der Namenswahrheit
Gegenstand des Unternehmens
Personenname bei besonderem Interesse
Unterscheidungsfähigkeit
Marketing-Aspekte berücksichtigen
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Sitz, Geschäftsjahr
Ort der Geschäftsleitung, Verwaltung oder Betriebstätigkeit
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Gegenstand der Gesellschaft
exakte Beschreibung der Ziele und Art ihrer Verwirklichung
eine gemeinnützige Tätigkeit darf sich nur in diesem
Rahmen bewegen
Aufgabenbereich des Vorstandes wird dadurch begrenzt
keine Verweisung auf andere Satzungen
ausschließliche und unmittelbare Gemeinwohlförderung
Selbstlosigkeit
kein Gewinnanspruch, keine sonstigen Zuwendungen
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Grundkapital
Bar-/ Sachgründung > Problem: Nachgründung
Mindestnennbetrag 50.000 Euro
Namensaktien statt Inhaberaktien
Zustimmung des Vorstandes/Aufsichtsrats zur Übertragung
Aktienregister
Stimmrechtsbegrenzung?
Ermächtigung zur Ausgabe weiterer Aktien
Ausschluss des Bezugsrechts
Einziehung von Aktien
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Vorstand, Vertretungsbefugnis
Gesamtverantwortung, unabhängige Stellung
Bestellung bis zu fünf Jahre
Zusammensetzung
Selbstkontrahierungsverbot
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Aufsichtsrat
zwingend vorgeschrieben
Zusammensetzung
Zuständigkeit
Einberufungsverfahren
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weitere Organe
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Hauptversammlung
Einberufungsverfahren
Teilnahmeberechtigung
Stimmrecht
Beschlussfähigkeit
Ablauf
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Behandlung des Jahresabschlusses
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Bekanntmachungen
Bundesanzeiger, Internet
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Satzungsänderungen
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Auflösung und Anfallberechtigung
Auflösungsquorum
Sicherstellung der gemeinnützigen Vermögensbindung