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Gründung und Ausstattung
Stammkapital 25.000,00 € (Mindestkapital)
Mindestkapital führt zu keiner Haftung wegen
Unterkapitalisierung
als Betriebsmittel im laufenden Betrieb einsetzbar
keine Hin- und Herüberweisung zwischen GmbH und Gesellschafter
Gesellschaftsvertrag bedarf notarieller Beurkundung
erhebliche Spielräume bei der Vertragsgestaltung
z. B. Art und Aufgaben der Organe, Zustimmungsvorbehalte
Bestellung eines (ehrenamtlichen) Geschäftsführers
vor Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister
Eintragung im Handelsregister
vorher besteht die Gesellschaft als solche nicht
-> Handelndenhaftung
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Betriebsführung
allgemeine Geschäftsführungskompetenz der Gesellschafter
-> Einzelweisungsbefugnis der Gesellschafterversammlung
Geschäftsführer ist verantwortlicher Geschäftsleiter
persönliche Haftungsrisiken
Formkaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuches
Buchführung / Bilanzierung / Prüfung als Kapitalgesellschaft
ideelle Prägung nach dem Gesetz zulässig
Gewinnerzielungsabsicht danach nicht erforderlich
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Steuerbegünstigung
weitgehende Gleichstellung mit dem Verein
Ausschüttungen an steuerbegünstigte Gesellschafter zulässig
wenn der Gesellschaftsvertrag Ausschüttungen
gestattet
umsatzsteuerliche Organschaft mit Gesellschafter möglich
das Kürzel "g" ist kein notwendiger Namensbestandteil
Registergerichte können das Kürzel als
Namensbestandteil beanstanden