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Haftungsrisiken aus dem Gemeinnützigkeitsrecht

Immer wieder geraten Vereine, Stiftungen und gGmbH´s wegen gemeinnützigkeitsrechtlicher Verstöße in wirtschaftliche Krisen. Ursächlich hierfür sind häufig anscheinend sinnvolle Maßnahmen, deren steuerliche Auswirkungen erst zu spät gesehen wurden.

In dem Vortrag werden die einschlägigen Fallgruppen mit ihren Konsequenzen systematisch dargestellt, wie z.B. die Verletzung von Nachweispflichten, die Nichterfüllung vorgegebener Quoten im Zweckbetrieb der Wohlfahrtspflege (§ 66 AO) oder Integrationsfirmen, der 'kreative' Einsatz von Spendenbescheinigungen, die übermäßige Ansammlung von Mitteln oder Rücklagenbildung, die Gewährung überhöhter Vergütungen oder satzungswidriger Vergünstigungen sowie Mittelfehlverwendungen bei der Gründung gewerblicher Tochtergesellschaften oder dem Ausgleich von Verlusten steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe usw. Hierbei werden auch umsatzsteuerliche Aspekte erläutert.

Die Folgen können sich günstigstenfalls in einer Auflage der Finanzverwaltung erschöpfen. Häufig werden einzelne Vorgänge rückwirkend besteuert, was mitunter zu existenzbedrohenden Steuernachforderungen führt. Je nach Auffassung des Finanzamtes und Art des Verstoßes besteht sogar das Risiko einer rückwirkenden zehnjährigen Besteuerung der gesamten Organisation. Die Organmitglieder und handelnder Personen können mit der persönlichen Haftung für die Steuerschulden und strafrechtlichen Verantwortung belastet sein.

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