RA StB von Holt home
Sachgebiete
Verein
Vorstand/Geschäftsführer
Gemeinnützigkeitsrecht
Gemeinnützige GmbH
Gemeinnützige AG
Auslagerung/Ausgliederung
Stiftung
Spendenrecht
Socialfranchise
Corporate Compliance
Due Diligence
Kooperation/Vernetzung
Rechtsprechung, Erlasse
FAQ
Workshopthemen
Vortragsthemen
Gemeinnützigkeit und Haftung
Gemeinnützigkeitsrecht
Die GmbH-Ausgliederung
Outsourcing-Varianten
Kooperation Vernetzung Fusion
Chancen-/Riskmanagement
Corporate Compliance
Fundraising und Sponsoring
Due Diligence
Franchise in der Sozialwirtschaft
Der eingetragene Verein
Die gemeinnützige Stiftung
Die gemeinnützige AG
Vereinsgeschäftsführerhaftung
Haftung des Vereinsvorstandes
Haftung der Organmitglieder
Haftung von Aufsichtsräten
Service
Literatur
Seminarveranstalter
socialnet
vereinsrecht.de
Kontakt
Datenschutz
Impressum, Haftung, Auskünfte
Allgemeine Suche über diese WebSite
ohne FAQ
 
Suche unter FAQ
 

Outsourcing-Varianten im steuerbegünstigten Sektor

Das Outsourcing von Teilsegmenten der Leistungserstellungen wird im Nonprofit-Sektor sehr kontrovers diskutiert. Neben der Gründung gewerblicher Tochtergesellschaften und der Bildung von rechtlich nicht selbständigen Profit-Centern (internes Outsourcing) sind für gemeinnützige Organisationen verschiedene Kooperationsformen mit Outsourcing-Partnern von hohem Interesse. Die derzeit am weitesten verbreitete Form ist sicherlich die Fremdvergabe von Randleistungen (z.B. Catering) an einen externen Dienstleister. Es gibt aber noch weitere Möglichkeiten, die bisher nicht so stark im Fokus der Aufmerksamkeit stehen. In der Darstellung werden die unterschiedlichen Möglichkeiten mit ihren Vor- und Nachteilen vorgestellt und insbesondere verdeutlicht, wie sehr die Chancen und Risiken von der Vertragsgestaltung mit den Kooperationspartnern abhängen und an welchen Stellen die Tücke im Detail liegen kann.

Eine unter Kostenaspekten sehr interessante, rechtlich allerdings mit vielen Fallstricken behaftete Outsourcing-Variante ist z. B. die Minderheitsbeteiligung eines Outsourcing-Partners an einer eigenen Tochtergesellschaft der gemeinnützigen Organisation. Diese kann jedoch zu unkündbaren langfristigen Bindungen führen und kulturelle Veränderungen in den Einrichtungen zur Folge haben, die nicht überall gewünscht sind. Eventuell sind längere Übergangszeiten für einen solchen Strukturwechsel erforderlich. Eine weitere Möglichkeit ist die Kooperation mehrerer Träger mit der Zielsetzung einer Nutzung von Synergie- und Spezialisierungseffekten.

© 2002 - 2024 RA StB von Holt, Bonn 09.02.2024