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Persönliche Haftung des Vereinsgeschäftsführers

Zunehmend werden Leitungskräfte gemeinnütziger Träger straf- und zivilrechtlich in Anspruch genommen. Geänderte Finanzierungsbedingungen, vermehrte Konkurrenz und wachsende Größe der Geschäftsbetriebe führen zu steigenden Haftungsrisiken.

Umfang und Ausmaß der persönlichen Haftung der Vereinsgeschäftsführer und -vorstände richten sich nach den Bestellungsmodalitäten (Arbeitsverhältnis, Berufung zum besonderen Vertreter oder Vorstandsmitglied). Weiterhin sind die Weisungsgebundenheit des Vereinsgeschäftsführers / Vorstandsmitglieds sowie die Art der Pflichtverletzung von Bedeutung.

In dem Vortrag werden die unterschiedlichen Haftungsrisiken erläutert. Anschließend werden detaillierte Vorschläge zur Risikominimierung vorgestellt und die praktischen Konsequenzen diskutiert. Dadurch wird den Teilnehmern die Einschätzung ihres persönlichen Risikos und einer optimalen Risikovorsorge ermöglicht.

Der Vortrag ist aufgrund der ähnlichen Rechtslage auch für Geschäftsführer / Verwaltungsleiter von Stiftungen interessant.

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