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FAQ - Gemeinnützige GmbH

 

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Rubrik 'Gemeinnützigkeit'

 

  1. Ist das Halten einer GmbH-Beteiligung steuerlich als Vermögensverwaltung zu beurteilen?

  2. Ist ein Mitteltransfer zwischen Verein und GmbH gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig?

  3. Welche unterschiedlichen Voraussetzungen werden an den Status der Gemeinnützigkeit einer GmbH oder Stiftung gestellt?

  4. Kann, darf oder muss zwischen Verein und GmbH eine Kostenerstattung für erbrachte Leistungen stattfinden?

  5. Was ist und wie kann eine Betriebsaufspaltung vermieden werden?

  6. Ist die Gemeinnützigkeit einer Organisation gefährdet, wenn sie Einnahmen aus eigener betrieblicher Tätigkeit erzielt?

  7. Ist es einer gemeinnützigen Organisation verboten, Gewinne zu erzielen?

  8. Kann über den Verzicht auf einen Aufwendungsersatzanspruch zu Gunsten einer steuerbegünstigten Organisation auch dann eine wirksame Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden, wenn der Anspruch auf eine pauschale Erstattung von Aufwendungen gerichtet ist?

  9. Kann eine gemeinnützige Organisation eine erhaltene Spende vor Ablauf der zeitnahen Verwendungspflicht noch dergestalt „umwidmen“, dass er mittels entsprechender Erklärung des Zuwenders dem Vermögen zugeführt, also als Zustiftung behandelt wird?

  10. Koennte es Schwierigkeiten seitens des Finanzamtes (Anerkennung / Besteuerung etc. ) bei einer gemeinnützigen Organisation geben, die für wirtschaftliche Aktivitäten anstatt einer 100%igen Tochter- GmbH in Deutschland, eine Ltd. in UK gründet?

 

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