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FAQ - VereinRubrik 'Umsatzsteuer' Frage: Wir sind ein kleiner gemeinnütziger Verein und veranstalten jährlich ein Vereinsfest mit Eintritt, Bewirtung und Tombola. Müssen wir dafür Abgaben bezahlen? Antwort: Köperschaftsteuerpflicht:
Wenn die Einnahmen außer Mitgliedsbeiträgen, öffentlichen Zuschüssen und Einnahmen aus Zweckbetrieben (ideeller Bereich) im Kalenderjahr 35.000 EUR übertseigen (§ 64 Abgabenordnung).
Umsatzsteuerpflicht: Sie kann bestehen, wenn die Leistungsentgelte (ohne Mitgliesbeiträge, öffentliche Zuschüsse, Einnahmen aus langfristiger Gebäudevermietung und andere umsatzsteuerfreie Einnahmen (vgl. § 4 Umsatzsteuergesetz) im Kalenderjahr mehr als 17500 EUR betragen (§ 19 Umsatzsteuergesetz). EU-rechtlich besteht hier in vielen Fällen keine Umsatzsteuerpflicht (Art. 132 Abs. 1 lit o MwSTSystRL).
Lotteriesteue: Genehmigung von der Gemeinde und einholen und die Tombola bei dem Finanzamt anmelden.
Ferner ist an GEMA, ev. die Künstlersozialkasse und notwendige Versicherungen zu denken. zurück zur Rubrik 'Umsatzsteuer'
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