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Welche Durchgriffshaftung hat der Verein zu befürchten bei Ausreichung des Startkapitals an die Tochtergesellschaft?
Inwieweit kann ein Verein haftungsrechtlich für seine Tochtergesellschaft herangezogen werden?
Ist es problematisch, wenn ein Vorstandsmitglied eines steuerbegünstigten Vereins gleichzeitig noch in einem anderen Verein Vorstandsmitglied ist?