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Grundsteuer nur bei eigener Kochgelegenheit

Unterkünfte in Wohnheimen sind grundsteuerfrei, wenn jeweils zwei separat zugängliche Einzelappartements von jeweils weniger als 23 qm Wohnfläche nur über eine gemeinsame Kochgelegenheiten verfügen.

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01. Oktober 2009 - 4 K 2049/07

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