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Grunderwerbsteuer bei Grundstücksschenkung der öffentlichen Hand

Die unentgeltliche Übertragung eines Grundstücks oder Erbbaurechts von der öffentlichen Hand auf einen Freien Träger der Wohlfahrtspflege für seine gemeinnützigen Zwecke unterliegt der Grunderwerbsteuer.

BFH, Urteil vom 29. März 2006 - II R 68/04

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