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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseKirchlicher Schulträgerwechsel ist grunderwerbsteuerfrei Wenn bei einem Trägerwechsel an einer staatlich anerkannten Ersatzschule auch das Prüfungs- und Zeugnisrecht als öffentlich-rechtliche Aufgabe auf den neuen Träger übergeht, ist die Übertragung des Schulgrundstücks von der Grunderwerbsteuer befreit. BFH, Urteil v. 27.11.2019 - II R 40/16. |
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