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Steuerbefreiung bei GmbH-Abspaltung zur Neugründung
Wenn aus einem bestehenden Rechtsträger ein Teilbetrieb mit Immobilien in eine dabei neu gegründete GmbH nach dem Umwandlungsgesetz abgespalten wird, unterliegt dieser Vor-gang grundsätzlich der Grunderwerbsteuerpflicht. Dies ist aber nicht der Fall, wenn die neu gegründete GmbH fünf Jahre in einem qualifizierten Abhängigkeitsverhältnis (Beteiligung mindestens 95 %) zum abspaltenden Rechtsträger verbleibt.
BFH, Urteil v. 21.08.2019 - II R 21/19 (II R 56/15).
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