RA StB von Holt home
Sachgebiete
Verein
Vorstand/Geschäftsführer
Gemeinnützigkeitsrecht
Gemeinnützige GmbH
Gemeinnützige AG
Auslagerung/Ausgliederung
Stiftung
Spendenrecht
Socialfranchise
Corporate Compliance
Due Diligence
Kooperation/Vernetzung
Rechtsprechung, Erlasse
FAQ
Workshopthemen
Vortragsthemen
Service
Literatur
Seminarveranstalter
socialnet
vereinsrecht.de
Kontakt
Datenschutz
Impressum, Haftung, Auskünfte
Allgemeine Suche über diese WebSite
ohne FAQ
 
Suche unter FAQ
 

Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse

zurück zur Übersicht

zurück (1 - 10)

Verschmelzung grunderwerbsteuerfrei möglich

Wenn eine GmbH mit Immobilienbesitz auf einen anderen Rechtsträger nach dem Umwandlungsgesetz verschmolzen wird, unterliegt dieser Vorgang der Grunderwerbsteuerpflicht. Ausnahme: der aufnehmende Rechtsträger war vorher min-destens fünf Jahre zu mindestens als 95 % an der aufgenom-menen Gesellschaft beteiligt.

BFH, Urteil v. 21.08.2019 - II R 20/19 (II R 53/15).

Hinweis: Diese angebliche 'Vergünstigung' ist in Wirklichkeit eine (Teil-)Reparatur des Grunderwerbsteuergesetzes mit seiner überschießenden Besteuerung.

© 2002 - 2024 RA StB von Holt, Bonn 25.03.2024