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Aktuelle Entwicklungen im Gemeinnützigkeits- und Umsatzsteuerrecht

  - Gleitflug in ein Jammertal -  

Sie haben sich über die jüngste „Gemeinnützigkeitsreform“ gefreut? Außer einem unzureichenden Inflationsausgleich werden mit ihr insbesondere gravierende Nachteile beim Spendenrecht durch die neue Abgeltungssteuer vertuscht. Sie haben Ihre Beratungsstellen, Pflege- und Betreuungsdienste, den Rettungsdienst und Krankentransport etc. als Zweckbetriebe organisiert? Das könnte sich nach dem eingangs genannten BFH-Beschluss vielleicht bald ändern. Sie profitieren vom der ermäßigten Umsatzsteuer von 7 %? Hier hat das BMF mit einem restriktiven Schreiben die Säge angesetzt. Sie haben Tätigkeiten im Rahmen einer umsatzsteuerlichen Organschaft gestaltet? Der BFH verschärfte jüngst die Anforderungen an eine solche Organschaft gleich mehrfach, so dass Ihrer Organisation erhebliche Steuernachzahlungen drohen können. Ohnehin muss der Referent die Organschaft für gemeinnützige Rechtsträger derzeit vor dem BFH verteidigen. Auch die Betriebsprüfungspraxis richtet ihr Interesse zunehmend auf die gemeinnützigen Organisationen mit der Folge unerwarteter Steuernachzahlungen und zusätzlicher Beratungskosten. Natürlich bietet die aktuelle Entwicklung nicht nur Schattenseiten. Die Finanzverwaltung bemüht sich um die längst überfällige Anpassung des deutschen Umsatzsteuerrechts an die großzügigeren europäischen Befreiungsregelungen. Der Gesetzgeber hat die Umsatzsteuerbefreiung der Jugendhilfe bereits deutlich ausgeweitet und die Finanzverwaltung akzeptiert zunehmend einschlägige Gerichtsentscheidungen.

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