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Aktuelle Entwicklungen im Gemeinnützigkeits- und Umsatzsteuerrecht
- Gleitflug in ein Jammertal -
Sie haben sich über die jüngste „Gemeinnützigkeitsreform“ gefreut?
Außer einem unzureichenden Inflationsausgleich werden mit ihr insbesondere
gravierende Nachteile beim Spendenrecht durch die neue Abgeltungssteuer vertuscht.
Sie haben Ihre Beratungsstellen, Pflege- und Betreuungsdienste, den Rettungsdienst
und Krankentransport etc. als Zweckbetriebe organisiert? Das könnte sich
nach dem eingangs genannten BFH-Beschluss vielleicht bald ändern. Sie profitieren
vom der ermäßigten Umsatzsteuer von 7 %? Hier hat das BMF mit einem
restriktiven Schreiben die Säge angesetzt. Sie haben Tätigkeiten im
Rahmen einer umsatzsteuerlichen Organschaft gestaltet? Der BFH verschärfte
jüngst die Anforderungen an eine solche Organschaft gleich mehrfach, so
dass Ihrer Organisation erhebliche Steuernachzahlungen drohen können. Ohnehin
muss der Referent die Organschaft für gemeinnützige Rechtsträger
derzeit vor dem BFH verteidigen. Auch die Betriebsprüfungspraxis richtet
ihr Interesse zunehmend auf die gemeinnützigen Organisationen mit der Folge
unerwarteter Steuernachzahlungen und zusätzlicher Beratungskosten. Natürlich
bietet die aktuelle Entwicklung nicht nur Schattenseiten. Die Finanzverwaltung
bemüht sich um die längst überfällige Anpassung des deutschen
Umsatzsteuerrechts an die großzügigeren europäischen Befreiungsregelungen.
Der Gesetzgeber hat die Umsatzsteuerbefreiung der Jugendhilfe bereits deutlich
ausgeweitet und die Finanzverwaltung akzeptiert zunehmend einschlägige Gerichtsentscheidungen.
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