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FAQ - Gemeinnützige GmbH

Rubrik 'Gemeinnützigkeit'

 

Frage:
Ist das Halten einer GmbH-Beteiligung steuerlich als Vermögensverwaltung zu beurteilen?

Antwort:
Wenn sich der Verein jeglicher Einflussnahme auf die laufende Geschäftsführung enthält und sich auf die Wahrnehmung seiner Gesellschafterrechte beschränkt, ist die Beteiligung gemeinnützigkeitsrechtlich der Vermögensverwaltung zuzuordnen. Wenn es sich um eine gemeinnützige GmbH handelt, wird die Beteiligung je nach Rechtsauffassung auch der ideellen Sphäre oder dem Zweckbetrieb des Vereins zugeordnet.

 

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