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FAQ - VereinRubrik 'Gemeinnützigkeit' Frage: Wie hoch darf die an einen ehrenamtlichen Mitarbeiter gezahlte Aufwandsentschädigung sein? Antwort: Satzungsmäßig festgelegte ehrenamtliche Tätigkeit und Bezahlung schließen sich aus. Eine Aufwandsentschädigung darf nur die angemessenen nachgewiesenen Fremdauslagen umfassen, aber keine Entschädigung für die eingesetzte Zeit darstellen. Wenn die Satzung für Mitarbeiter keine Ehrenamtlichkeit vorsieht (= der Regelfall), gelten die lohnsteuerrechtlichen Vorgaben für die Freibeträge, ansonsten die üblichen Entlohnungsregularien. zurück zur Rubrik 'Gemeinnützigkeit'
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