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FAQ - Verein

Rubrik 'Mitgliedschaft'

 

Frage:
Kann oder muss die persönliche Haftung der Vereinsmitglieder in der Satzung ausgeschlossen werden?

Antwort:
Bei nichtrechtsfähigen, also nicht eingetragenen Vereinen, sollte die Satzung eine haftungsbegrenzende Klausel enthalten, mit der die persönliche Haftung der Vereinsmitglieder - vielleicht auch des Vorstandes - bei nicht von ihnen selbst zu verantwortenden Verpflichtungen ausgeschlossen wird. Bei eingetragenen Vereinen hat die Klausel zur Beschränkung der Haftung auf das Vereinsvermögen keine Bedeutung.

 

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