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FAQ - VereinRubrik 'Mitgliedschaft' Frage: Kann oder muss die persönliche Haftung der Vereinsmitglieder in der Satzung ausgeschlossen werden? Antwort: Bei nichtrechtsfähigen, also nicht eingetragenen Vereinen, sollte die Satzung eine haftungsbegrenzende Klausel enthalten, mit der die persönliche Haftung der Vereinsmitglieder - vielleicht auch des Vorstandes - bei nicht von ihnen selbst zu verantwortenden Verpflichtungen ausgeschlossen wird. Bei eingetragenen Vereinen hat die Klausel zur Beschränkung der Haftung auf das Vereinsvermögen keine Bedeutung. zurück zur Rubrik 'Mitgliedschaft'
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