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FAQ - Verein

Rubrik 'Mitgliedschaft'

 

Frage:
Haben die Vereinsmitglieder einen Anspruch auf Einsichtnahme in alle Vereinsunterlagen, z.B. die Konten, Verträge oder Mitgliederlisten?

Antwort:
Das einzelne Vereinsmitglied hat diese Rechte nur bei Darlegung eines berechtigten (besonderen) Interesses und nur in dem daraus sich ergebenden Umfang: in der Regel hat es einen Anspruch auf Einsichtnahme in die Mitgliederlisten.

 

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