FAQ - VereinRubrik 'Mitgliederversammlung/Wahl' Frage: Welche Konsequenz hat die Erteilung der Entlastung bzw. die Versagung der Entlastung für den ganzen Vorstand oder einzelner Mitglieder? Antwort: Eine Entlastung kann zu einem Verzicht auf im Zeitpunkt des Entlastungsbeschlusses bekannte oder bei normaler Prüfung der vorgelegten Unterlagen erkennbare Regressansprüche führen. Bei einer Versagung der Entlastung bleibt die Inregressnahme hinsichtlich dieser Ansprüche weiterhin möglich. Bei einer gemeinnützigen Organisation gefährdet der Verzicht auf offensichtlich bestehende Ersatzansprüche die Steuerbegünstigung. zurück zur Rubrik 'Mitgliederversammlung/Wahl'
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