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FAQ - VereinRubrik 'Mitgliederversammlung/Wahl' Frage: Darf der Vorstand die nach der Satzung jährlich einzuberufene Mitgliederversammlung in einem Jahr ausfallen lassen, ohne die Mitglieder vorher zu informieren? Antwort: In besonders gelagerten Fällen ist dies zulässig, hierfür sind die Argumente für und gegen die Durchführung der Versammlung sorgfältig abzuwären. Die Mitglieder können eine Überprüfung durch Initiierung eines Minderheitenbegehrens erreichen. Aus rechtlicher Sicht ist eine vorherige Information der Mitglieder im Regelfall nicht erforderlich. zurück zur Rubrik 'Mitgliederversammlung/Wahl'
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