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FAQ - VereinRubrik 'Mitgliederversammlung/Wahl' Frage: Wieviel Mitglieder müssen bei der Jahreshauptversammlung (Mitgliederversammlung) anwesend sein, damit Beschlussfähigkeit besteht? Antwort: Wenn die Satzung keine Vorgaben zur Beschlussfähigkeit enthält und auch nicht die seltene Ausnahme eines Gewohnheitsrechts eingreift, muss ein Mitglied anwesend sein. Anwesenheit und Beschlussfassungen sollten später nachweisbar sein. Bei geringer Teilnehmerzahl ist besonders darauf zu achten, ob Versammlungsort und -termin vereinsüblich ausgewählt und bekannt gemacht wurden. zurück zur Rubrik 'Mitgliederversammlung/Wahl'
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