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FAQ - VereinRubrik 'Mitgliederversammlung/Wahl' Frage: Wenn der 1. Vorsitzende in der Einladung zur Mitgliederversammlung
vermerkt, dass Anträge zu dieser nur bis zu einem bestimmten Datum gestellt werden dürfen, kann man dann trotzdem auf der Mitgliederversammlung "Anträge zur Geschäftsordnung" stellen?
Antwort: Sachanträge zur Mitgliederversammlung können bis zu einer angemessenen oder einer in der Satzung festgelegten Frist vor der Versammlung gestellt werden, wenn die Satzung die Nachreichung von Mitgliederanträgen regelt und wichtige Anträge unverzüglich an alle Mitglieder weiter geleitet werden. Fristsetzungen durch den 1. Vorsitzenden können hierbei nur als Anhaltspunkt für die Angemsessenheit dienen. Anträge zur "Geschäftsordnung" sind solche, die den formalen Ablauf der Versammlung betreffen und können noch in dieser gestellt werden. zurück zur Rubrik 'Mitgliederversammlung/Wahl'
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