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FAQ - Verein

Rubrik 'Mitgliederversammlung/Wahl'

 

Frage:
Wenn ein Mitglied bei der wegen Beschlussunfähigkeit einberufenen Wiederholungsversammlung nicht anwesend sein kann, ist dort sein Votum von der Erstversammlung zu berücksichtigt oder kann es sein Votum in irgendeiner Form einbringen?

Antwort:
Das Votum kann nur berücksichtigt werden, falls sich Mitglieder nach der Satzung vertreten lassen oder schriftlich abstimmen können. Ein "Votumübertrag" auf Folgeversammlungen gibt es nur, wenn die Satzung dies vorsieht.

 

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