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FAQ - Verein

Rubrik 'Mitgliederversammlung/Wahl'

 

Frage:
Wie können Mitglieder Anträge auf der Mitgliederversammlung stellen?

Antwort:
Wenn die Vereinssatzung dazu keine Regelungen enthält, müssen Beschlussfassungen über Angelegenheiten von wesentlicher Bedeutung rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung allen Mitgliedern (z.B. als Tagesordnungsergänzung) angekündigt werden. Dazu muss das Mitglied dem Vorstand den Antrag unverzüglich nach Einladung zur Mitgliederversammlung mitteilen und falls dieser keine Ergänzung der Tagesordnung vornehmen möchte, entweder den Vorstand auf der Mitgliederversammlung zur Rechenschaft ziehen oder eine ausreichende Minderheit zur eventuell gerichtlich zu erzwingenden Neueinberufung der Mitgliederversammlung aktivieren.

 

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