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FAQ - VereinRubrik 'Mitgliederversammlung/Wahl' Frage: Innerhalb welchen Zeitraums muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Geschäftsjahr des Vereins vom 1. Januar bis zum 31. Dezember läuft? Antwort: In der Regel ergibt sich dies aus der Satzung. Davon unabhängig ist die Mitgliederversammlung dann einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert, z.B. die Amtszeit des Vorstandes abläuft oder er handlungsunfähig zu werden droht. Darüberhinaus wird bei jährlich ausgerichteter Rechnungslegung im Folgejahr bis zu dessen Ablauf eingeladen werden müssen, wenn nicht durch besondere wirtschaftliche Umstände oder ein Gewohnheitsrecht eine frühere Einberufung verlangt werden kann. Ab dem zweiten Halbjahr dürfte eine Mitgliederversammlung jederzeit mit Minderheitsvotum erzwingbar sein. zurück zur Rubrik 'Mitgliederversammlung/Wahl'
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