RA StB von Holt home
Sachgebiete
Verein
Grundlagen
Vereinssatzung
FAQ
Vorstand/Geschäftsführer
Gemeinnützigkeitsrecht
Gemeinnützige GmbH
Gemeinnützige AG
Auslagerung/Ausgliederung
Stiftung
Spendenrecht
Socialfranchise
Corporate Compliance
Due Diligence
Kooperation/Vernetzung
Rechtsprechung, Erlasse
FAQ
Workshopthemen
Vortragsthemen
Service
Literatur
Seminarveranstalter
socialnet
vereinsrecht.de
Kontakt
Datenschutz
Impressum, Haftung, Auskünfte
Allgemeine Suche über diese WebSite
ohne FAQ
 
Suche unter FAQ
 

FAQ - Verein

Rubrik 'Mitgliederversammlung/Wahl'

 

Frage:
Wie lange vor einer Mitgliederversammlung müssen die Einladungen versendet werden?

Antwort:
Wenn sich dies nicht aus der Satzung ergibt, muss ein für teilnahmeinteressierte Vereinsmitglieder ausreichender Zeitvorlauf eingeplant werden. Andernfalls sind die Versammlungsbeschlüsse nichtig, falls nicht alle Vereinsmitglieder teilgenommen und die kurze Einladungszeit akzeptiert haben.

 

zurück zur Rubrik 'Mitgliederversammlung/Wahl'

© 2002 - 2024 RA StB von Holt, Bonn 09.02.2024