RA StB von Holt home
Sachgebiete
Verein
Grundlagen
Vereinssatzung
FAQ
Vorstand/Geschäftsführer
Gemeinnützigkeitsrecht
Gemeinnützige GmbH
Gemeinnützige AG
Auslagerung/Ausgliederung
Stiftung
Spendenrecht
Socialfranchise
Corporate Compliance
Due Diligence
Kooperation/Vernetzung
Rechtsprechung, Erlasse
FAQ
Workshopthemen
Vortragsthemen
Service
Literatur
Seminarveranstalter
socialnet
vereinsrecht.de
Kontakt
Datenschutz
Impressum, Haftung, Auskünfte
Allgemeine Suche über diese WebSite
ohne FAQ
 
Suche unter FAQ
 

FAQ - Verein

Rubrik 'Mitgliederversammlung/Wahl'

 

Frage:
Muss der Wortlaut einer geplanten Satzungsänderung /-neufassung der Einladung zur Mitgliederversammlung beiliegen oder genügt eine Tischvorlage?

Antwort:
Wenn die Vereinssatzung keine abweichende Bestimmung enthält, muss der Einladung zur Mitgliederversammlung eine so ausführliche Tagesordnung beigefügt werden, dass die Mitglieder die Bedeutung der Tagesordnungspunkte beurteilen können. Dazu muss bei Satzungsänderungen in der Einladung mindestens darauf hingewiesen werden, welche Vorschriften der Satzung in welcher Weise geändert werden sollen. Die Angabe des genauen Wortlauts ist nicht erforderlich.

 

zurück zur Rubrik 'Mitgliederversammlung/Wahl'

© 2002 - 2024 RA StB von Holt, Bonn 09.02.2024