RA StB von Holt home
Sachgebiete
Verein
Grundlagen
Vereinssatzung
FAQ
Vorstand/Geschäftsführer
Gemeinnützigkeitsrecht
Gemeinnützige GmbH
Gemeinnützige AG
Auslagerung/Ausgliederung
Stiftung
Spendenrecht
Socialfranchise
Corporate Compliance
Due Diligence
Kooperation/Vernetzung
Rechtsprechung, Erlasse
FAQ
Workshopthemen
Vortragsthemen
Service
Literatur
Seminarveranstalter
socialnet
vereinsrecht.de
Kontakt
Datenschutz
Impressum, Haftung, Auskünfte
Allgemeine Suche über diese WebSite
ohne FAQ
 
Suche unter FAQ
 

FAQ - Verein

Rubrik 'Geschäftsführung'

 

Frage:
Darf der 1. Vorsitzende Geld vom Bankkonto abheben, ohne davon unverzüglich den Vereinskassierer zu unterrichten?

Antwort:
Der 1. Vorsitzende hat den Kassierer in angemessenen Zeiträumen über die zwischenzeitliche finanzielle und wirtschaftliche Entwicklung zu unterrichten. Auf Anforderung des Kassierers muss er kurzfristig Auskunft erteilen. Noch strengere Anforderungen gelten, wenn der 1. Vorsitzende nach der Satzung nicht einzelvertretungs- und damit allein geschäftsführungsbefugt ist. In anderen Fällen muss der 1. Vorsitzende den Kassierer nur dann unverzüglich informieren, wenn dies in den Statuten oder Organbeschlüssen so vorgesehen ist oder es sich um eine ungewöhnlich hohe Summe oder ansonsten ungewöhnlichen Sachverhalt handelt.

 

zurück zur Rubrik 'Geschäftsführung'

© 2002 - 2024 RA StB von Holt, Bonn 09.02.2024