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FAQ - VereinRubrik 'Geschäftsführung' Frage: Darf der 1. Vorsitzende Geld vom Bankkonto abheben, ohne davon unverzüglich den Vereinskassierer zu unterrichten? Antwort: Der 1. Vorsitzende hat den Kassierer in angemessenen Zeiträumen über die zwischenzeitliche finanzielle und wirtschaftliche Entwicklung zu unterrichten. Auf Anforderung des Kassierers muss er kurzfristig Auskunft erteilen. Noch strengere Anforderungen gelten, wenn der 1. Vorsitzende nach der Satzung nicht einzelvertretungs- und damit allein geschäftsführungsbefugt ist. In anderen Fällen muss der 1. Vorsitzende den Kassierer nur dann unverzüglich informieren, wenn dies in den Statuten oder Organbeschlüssen so vorgesehen ist oder es sich um eine ungewöhnlich hohe Summe oder ansonsten ungewöhnlichen Sachverhalt handelt. zurück zur Rubrik 'Geschäftsführung'
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