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FAQ - Verein

Rubrik 'Geschäftsführung'

 

Frage:
Kann der Geschäftsführer eines Vereins, dessen Geschäftsbefugnisse nicht schriftlich niedergelegt sind, den Anstellungsvertrag eines Vereinsangestellten wirksam kündigen. Wenn ja/nein braucht es dazu einen Vorstandsbeschluß?

Antwort:
Die Geschäftsführungskompetenz und die Außenvertretungsberechtigung eines Vereinsgechäftsführers regeln sich nach den Vereinsstatuten (Satzung, Geschäftsordnung - auch regelmäßige Übung). Wer sich auf die Vollmacht beruft, muss sie belegen können; schriftlich niedergelegte Organisationsstrukturen sind daher sehr zu empfehlen. Ein wirksamer Vorstandsbeschluss ist erforderlich, falls der Vorstand die eigentliche Entscheidungskompetenz hat und der Geschäftsführer nur als Bote des Vorstandes auftritt.

 

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