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FAQ - VereinRubrik 'Geschäftsführung' Frage: Kann der Geschäftsführer eines Vereins, dessen Geschäftsbefugnisse nicht schriftlich niedergelegt sind, den Anstellungsvertrag eines Vereinsangestellten wirksam kündigen. Wenn ja/nein braucht es dazu einen Vorstandsbeschluß?
Antwort: Die Geschäftsführungskompetenz und die Außenvertretungsberechtigung eines Vereinsgechäftsführers regeln sich nach den Vereinsstatuten (Satzung, Geschäftsordnung - auch regelmäßige Übung). Wer sich auf die Vollmacht beruft, muss sie belegen können; schriftlich niedergelegte Organisationsstrukturen sind daher sehr zu empfehlen. Ein wirksamer Vorstandsbeschluss ist erforderlich, falls der Vorstand die eigentliche Entscheidungskompetenz hat und der Geschäftsführer nur als Bote des Vorstandes auftritt. zurück zur Rubrik 'Geschäftsführung'
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