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FAQ - VereinRubrik 'Gründung' Frage: Wie kann sich ein nicht rechtsfähiger Verein in einen rechtsfähigen Verein umwandeln? Müssen dazu alle Mitglieder neu eintreten? Antwort: Es ist die Aufnahme einer Bestimmung in die Satzung unter Einhaltung der für Satzungsänderungen geltenden Form- und Verfahrensvorschriften erforderlich, dass der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden soll. Die Identität des Vereins ändert sich hierdurch nicht. Gleichzeitig sollte die Notwendigkeit weiterer Satzungsänderungen geprüft werden (für eingetragene Vereine gelten strengere Satzungsvorgaben als für andere Vereine). Allerdings wird vielfach vertreten, die Eintragung sei eine Zweckänderung und daher müsste das für Zweckänderungen erforderliche Quorum erreicht werden (in der Regel die Zustimmung aller Mitglieder). zurück zur Rubrik 'Gründung'
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