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FAQ - VereinRubrik 'Umsatzsteuer' Frage: Muss sich ein Verein auch dann um die Gemeinnützigkeit / Umsatzsteuer kümmern (bzw. kann er sie auch dann erhalten), wenn er nicht im Vereinsregister eingetragen ist? Antwort: Ja - was manche Sachbearbeiter bei der Finanzverwaltung nicht wissen. Nicht rechtsfähige Vereine (und Stiftungen) unterliegen den allgemeinen Steuerpflichten, wenn sie nicht die spezifischen gemeinnützigkeitsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und bei der Vereinstätigkeit beachten. zurück zur Rubrik 'Umsatzsteuer'
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