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FAQ - Verein

Rubrik 'Umsatzsteuer'

 

Frage:
Unterliegen vereinsintern (an Mitglieder) verkaufte Fan-Artikel der Umsatzsteuer?

Antwort:
Nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung ja, wenn mehrere Verkäufe erfolgen oder erfolgen sollen (§ 2 Abs. 1 Satz 3 Umsatzsteuergesetz) und die Bagatellgrenze überschritten wird. Dafür kann die auf die Fan-Artikel gezahlte Vorsteuer von der Umsatzsteuer abgesetzt werden. Nach dem der deutschen Verfahrensweise vorgehendem EU-Recht ist die Umsatzsteuerpflicht dagegen häufig fraglich.

 

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