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FAQ - VereinRubrik 'Umsatzsteuer' Frage: Unterliegen vereinsintern (an Mitglieder) verkaufte Fan-Artikel der Umsatzsteuer? Antwort: Nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung ja, wenn mehrere Verkäufe erfolgen oder erfolgen sollen (§ 2 Abs. 1 Satz 3 Umsatzsteuergesetz) und die Bagatellgrenze überschritten wird. Dafür kann die auf die Fan-Artikel gezahlte Vorsteuer von der Umsatzsteuer abgesetzt werden. Nach dem der deutschen Verfahrensweise vorgehendem EU-Recht ist die Umsatzsteuerpflicht dagegen häufig fraglich. zurück zur Rubrik 'Umsatzsteuer'
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