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FAQ - VereinRubrik 'Haftung der Organisation' Frage: Welche Durchgriffshaftung hat der Verein zu befürchten bei Ausreichung des Startkapitals an die Tochtergesellschaft? Antwort: Die Möglichkeiten einer Durchgriffshaftung sind zwar nach wie vor sehr vielfältig, durch die hier inzwischen aber restriktive Rechtsprechung tendenziell eingeschränkt worden. Insbesondere bei Abgabe einer Bürgschaft, der Rückzahlung des Stammkapitals oder einer die GmbH in ihrer Existenz offensichtlich beeinträchtigenden Weisung haftet der Gesellschafter. zurück zur Rubrik 'Haftung der Organisation'
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