FAQ - VereinRubrik 'Strukturaspekte' Frage: Ist es problematisch, wenn sich der Vereinszweck mit erwerbswirtschaftlichen Tätigkeiten eines / mehrerer seiner Mitglieder oder diesen nahestehenden Personen überschneidet? Antwort: Dies kann in der Tat wegen eines Verstoßes gegen den gemeinnützigkeitsrechtlichen Grundsatz der Selbstlosigkeit oder des vereinsrechtlichen Grundsatzes der ideellen Ausrichtung der Fall sein. Daher ist hier eine sehr sorgfältige Gestaltung erforderlich - die Rechtsbeziehungen zueinander müssen wie unter "fremden Dritten" gestaltet sein. zurück zur Rubrik 'Strukturaspekte'
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