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FAQ - VereinRubrik 'Haftung des Vorstandes' Frage: Kann oder muss die persönliche Haftung der Vereinsmitglieder in der Satzung ausgeschlossen werden? Antwort: Bei nichtrechtsfähigen, also nicht eingetragenen Vereinen, sollte die Satzung eine haftungsbegrenzende Klausel enthalten, mit der die persönliche Haftung der Vereinsmitglieder - vielleicht auch des Vorstandes - bei nicht von ihnen selbst zu verantwortenden Verpflichtungen ausgeschlossen wird. Bei eingetragenen Vereinen hat die Klausel zur Beschränkung der Haftung auf das Vereinsvermögen keine Bedeutung. zurück zur Rubrik 'Haftung des Vorstandes'
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